Steuerliche Aspekte bei einem grenzüberschreitenden Wohnortwechsel

Freitag, 03.07.2020

Paul Tiefling, Verein WELTKÄRNTNER

Ein Umzug nach Österreich kann wesentliche steuerliche Auswirkungen haben. Wer rechtzeitig plant, kann sich Geld und Unannehmlichkeiten ersparen.

Schon vor einer geplanten Übersiedelung von einem Land ins andere, sollte man sich mit den steuerlichen Konsequenzen des Wohnortwechsels befassen. So kann man einer zu hohen Steuerbelastung im neuen Heimatland entgegenwirken. Doppelbesteuerungsabkommen helfen, Zweifachbelastungen zu vermeiden.

Was ist im Vorfeld abzuklären, wenn man nach Österreich zieht?

Beim Umzug nach Österreich spielt neben dem Wohnsitz der sogenannte „Mittelpunkt der Lebensinteressen“ eine entscheidende Rolle. Bei einem Umzug nach Österreich gilt es also vorab zu prüfen, ob man im Wegzugsland gänzlich aus der Steuerpflicht ausscheidet und somit in Österreich in die unbeschränkte Steuerpflicht eintritt – und ab wann genau?

In manchen Fällen kann auch nach dem Wegzug eine beschränkte Steuerpflicht im Wegzugsland bestehen bleiben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn nach dem Umzug Einkünfte aus Quellen im Wegzugsstaat bezogen werden, etwa aus Bankzinsen auf ausländischen Bankkonten, Dividenden einer ausländischen Kapitalgesellschaft, Mieterlöse aus einem ausländischen Grundstück usw.

Zu beachten ist die durchschnittliche Steuerbelastung für natürliche Personen in Österreich und im Wegzugsland. So kann es sein, dass eine unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich abhängig vom Wegzugsland zu einer höheren oder auch niedrigeren Steuerbelastung führen kann. Sicher ist jedoch, dass das Sozialsystem, die Sicherheit und die Lebensqualität in Österreich die Höhe der österreichischen Steuern rechtfertigen.

Ein Beispiel:

Die Einkünfte aus Bankzinsen auf russischen Bankkonten sind in der Regel in Russland steuerfrei. Ausgenommen sind nur Bankzinssätze, die über eine gewisse Höhe hinausgehen – beispielsweise wenn der Zinssatz eines Fremdwährungskontos mehr als 9 % p.a. beträgt – was aber selten zutrifft. Nach dem Umzug nach Österreich und dem Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht werden diese Zinsen aber in voller Höhe besteuert, nämlich mit dem Steuersatz von 25%. Die Steuerpflichtigen müssen in diesem Fall den Zinsbetrag selbst ausrechnen und dem Finanzamt in der Einkommensteuererklärung offenlegen.

Doppelbesteuerungsabkommen bringt Klarheit

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und dem Wegzugsland hilft, steuerliche Doppelbelastungen zu vermeiden. Für den Abgabenpflichtigen ist dabei wichtig, rechtzeitig Bestätigungen über die tatsächliche steuerliche Ansässigkeit einzuholen, und aktiv mit den Steuerbehörden zu kommunizieren.

Denn ob und inwieweit eine bestimmte Einkunftsart von der Besteuerung in dem einen oder dem anderen Land teilweise oder komplett ausgenommen werden kann, hängt von der jeweiligen Einkunftsart und vom DBA zwischen Österreich und dem Wegzugsland ab. Verfügen beide Staaten über das Besteuerungsrecht, können die ausländischen Steuern normalerweise auf die inländische Steuerlast angerechnet werden und diese dann entsprechend reduzieren.

Bezieht die Person zudem noch Einkünfte aus weiteren Ländern, müssen in jedem einzelnen Fall die Besteuerungsregeln im jeweiligen Land und das entsprechende DBA mit Österreich geprüft werden. Denn der Wechsel des Steuerdomizils wirkt sich unmittelbar darauf aus, wo und in welcher Höhe Steuern auf Einkünfte, die aus den Drittländern stammen, bezahlt werden müssen.

„Exittax“

Es gilt zu beachten, dass es in den meisten Ländern eine Wegzugsbesteuerung (Exittax) gibt. Mit dieser werden im Falle eines Wegzuges die noch unbesteuerten Substanzzuwächse der Vermögensgüter - deren Besteuerungsrecht nun nicht mehr dem Wegzugsland, sondern Österreich obliegt - besteuert. Sollte dies der Fall sein, sollte man die Situation von Steuerexperten analysieren und planen lassen, da diese Situation oftmals zu einer Doppelbesteuerung führen kann.

Heikel - Immobilien im Wegzugsland

Heikel sind in vielen Fällen Fragen, die sich aus zurückgebliebenen Immobilien im Wegzugsland ergeben. Welche Steuern sind in diesem Fall weiterhin zu bezahlen? Steht während oder nach dem Wegzug (noch) eine Begünstigung beim Verkauf der Eigenheime zu? 

Gemäß den meisten österreichischen DBA´s sind die Einkünfte aus der Veräußerung von Immobilien von der Besteuerung in Österreich zwar ausgenommen. Sie können sich aber negativ auf die anderen Einkünfte auswirken, die dem österreichischen progressiven Steuertarif unterliegen, indem der effektive Steuersatz höher wird.

Steuerliche Begünstigungen in Österreich

Neben unzähligen anderen Gründen bietet Österreich auch in vielen Fällen steuerliche Begünstigungen bei einem Zuzug. Beispielsweise können gewisse Berufsgruppen (derzeit Wissenschaftler, Forscher, Künstler und Sportler), wenn den Voraussetzungen entsprochen wird, steuerliche Begünstigungen geltend machen.

Für ausländische Wissenschaftler und Forscher wird der Zuzug nach Österreich durch Steuerbegünstigungen attraktiv gemacht:

durch Beibehaltung der bisherigen ausländischen Steuerbelastung (mindestens aber 15 %) auf die ausländischen Einkünfte und durch Gewährung eines Steuerfreibetrages von 30 % der zum Tarif versteuerten Einkünfte aus wissenschaftlicher Tätigkeit.

Für die Begünstigung nach Punkt 1 darf in den letzten 10 Jahren der Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht in Österreich gelegen haben. Bei der Begünstigung nach Punkt 2 gilt lediglich eine Sperrfrist von 5 Jahren. Damit wird ein Anreiz für die Rückkehr von Wissenschaftlern und Forschern geschaffen. 

Für Sportler und Künstler, die nach Österreich zuziehen, kann die Steuerbegünstigung nach Punkt 1 auch angewendet werden.

Conclusio

Die steuerrechtliche Komponente sollte bei einem grenzüberschreitenden Wohnortwechsel niemals übersehen werden. Eine durchdachte Strukturierung kann viel Geld und Ärger ersparen. 

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